Der Abfallwirtschaftsverband Neunkirchen informiert:
Im ganzen Österreichischen Raum und somit auch im Bezirk Neunkirchen kommt es, vor allem jetzt im Frühjahr, zu rechtswidrigen Abfallsammlungen durch nicht befugte Personen (Sperrmüll- und Kleinmaschinenbrigaden).
Durch Postwurfsendungen oder persönliche Kontaktaufnahme werden die Liegenschaftseigentümer aufgefordert, nicht mehr benötigte Gegenstände (z.B. Bekleidung, Möbel, Rasenmäher, Fahrräder, Elektroaltgeräte etc.) bereit zu halten oder direkt an die Sammler abzugeben.
Die Sammler haben keine Genehmigung diese Tätigkeiten durchzuführen und verfolgen in der Regel auch keinen sozialen bzw. caritativen Zweck! Meistens werden die Gegenstände zur persönlichen Bereicherung verkauft.
Kommunale Abfälle stehen im Eigentum der Gemeinde, die den anfallenden Abfall der Bürger sammelt, was wiederum bedeutet, dass der Bürger seinen Abfall an die Gemeinde übergeben muss.
Da gerade die „wertvollen“ Anteile (Metall, Elektroaltgeräte,…) entnommen werden, steht der mit solchen Abfällen erzielte Erlös nicht mehr zur Querfinanzierung des Abfallsammelsystems der Gemeinde zur Verfügung!
Somit verursachen diese Aktivitäten wesentlich höhere, spezifische Abfallentsorgungskosten, welche dann durch die Müllgebühren wieder gedeckt werden müssen.
Erfahrungen haben gezeigt, dass es mit diesen „Sammlern“ meistens Probleme gibt, wie z.B.:
- Es werden meist nur die besten Gegenstände ausgesucht, der Rest bleibt liegen!
- Es werden öfters auch Gartengeräte und Fahrräder mitgenommen, die gar nicht bereitgestellt waren!
- Die gesammelten Gegenstände werden oft auf Parkplätzen nachsortiert. Nicht Brauchbares, wird im Anschluss meist liegengelassen!
- Die Kosten für die Entsorgung des zurückgelassenen Mülls müssen letztlich wieder vom Bürger aufgebracht werden!
Sie sollten auch beachten, dass sich nicht nur die illegalen Müllsammler (unbefugte Abfallsammler), sondern auch jeder der den Sammlern etwas abgibt, strafbar macht!
Für weitere Fragen oder Informationen steht Ihnen das Team des AWV Neunkirchen unter der Tel.Nr.: 02635/64751 oder per E-Mail: office@awv-neunkirchen.at gerne zur Verfügung.