Allgemeine Informationen Notdienste

Ordinationszeiten Notdienste Ärzte

Aufgrund einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sind Ärztinnen und Ärzte mit § 2 Kassenvertrag ab sofort nicht mehr verpflichtet, an Wochenenden oder Feiertagen Bereitschaftsdienste abzuhalten. In sehr vielen Fällen passiert dies dennoch auf freiwilliger Basis. Da es im Zuge der neuen Regelung immer wieder kurzfristige Änderungen gibt, kann die Stadtgemeinde derzeit auf der Homepage kein adäquates Service zu den Notdiensten anbieten. Die Stadtgemeinde Neunkirchen bittet um Verständnis!

Wer aktuell Dienst hat erfahren Sie auf der Homepage der NÖ Ärztekammer 

  • Freiwilliger Notdienst am Samstag, Sonn- und Feiertag von 9.00 bis 11.00 Uhr, telefonische Rufbereitschaft von 8.00 bis 14.00 Uhr.
  • Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gesundheitshotline 1450,
    in lebensbedrohenden Situationen an die Rettung 144 und in der Nacht von 19.00 bis 7.00 Uhr an den NÖ Ärztedienst 141.
  • Eine Auflistung der praktischen Ärzte in Neunkirchen finden Sie hier.

Ordinationszeiten Notdienste Zahnärzte

  • 9.00 bis 13.00 Uhr.

Notdienste Apotheken

  • Dienstwechsel täglich um 8.00 Uhr.
  • Zusätzlich Bereitschaftsdienst Merkurapotheke Montag bis Freitag von 12.00 bis 14.00 Uhr (kein Bereitschaftsdienst der Apotheke Linsmayer von 12.00 bis 14.00 Uhr.)

Notdienste Tierärzte: telefonische Voranmeldung erbeten!

Die Geburt eines Kindes − im Spital, ambulant oder zu Hause

Achtung

Diese Regelungen gelten für alle Geburten in Österreich.

Im Spital

Sie sollten sich so früh wie möglich in der Geburtenabteilung der Krankenanstalt Ihrer Wahl anmelden, damit Ihnen ein Bett für die Geburt reserviert werden kann. Gleichzeitig sollten Sie sich auch erkundigen, welche Dinge Sie während Ihres Spitalaufenthaltes benötigen.

Hinweis

Seit 1. Jänner 2017 können Frauen nach der Geburt ab dem Tag nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zum 5. Tag nach der Geburt täglich einen Hausbesuch einer Hebamme als Kassenleistung in Anspruch nehmen.

Eine Suchfunktion nach Spitälern finden Sie auf der Kliniksuche (→ BMSGPK).

Ambulant

Die ambulante Geburt verbindet die Vorteile von Spitals- und Hausgeburt miteinander. Ambulante Geburt bedeutet, dass Sie in der Geburtenabteilung einer Krankenanstalt entbinden, diese jedoch – wenn keine Komplikationen auftreten – mit Ihrem Kind bereits nach einigen Stunden wieder verlassen können. Zu Hause werden Sie und Ihr Kind dann von Ihrer Hebamme und Ihrer Kinderärztin/Ihrem Kinderarzt nachbetreut.

Folgende Schritte sind dafür notwendig:

  • Suchen Sie sich bereits während der Schwangerschaft eine Hebamme und eine Kinderärztin/einen Kinderarzt
  • Wenn Sie an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen, können Sie dort alle notwendigen Informationen über die Geburt bekommen.
  • Melden Sie sich rechtzeitig für die Geburt in der Krankenanstalt Ihrer Wahl an.

Bei einer ambulanten Geburt ist die Nachbetreuung besonders wichtig. Die Hebamme wird Sie mindestens fünf Tage hindurch betreuen und die Kinderärztin/der Kinderarzt kommt in Ihre Wohnung, um das Neugeborene zu untersuchen.

Zu Hause

Wenn Sie eine Hausgeburt durchführen möchten, sollten Sie dies mit Ihrer betreuenden Ärztin/Ihrem betreuenden Arzt besprechen. Bei der Entscheidung sollten auch Ihre Wohnverhältnisse und Ihre familiäre Situation berücksichtigt werden. Nach der Entscheidung für eine Hausgeburt suchen Sie sich eine Hebamme, die Sie während Ihrer Schwangerschaft, bei und nach der Geburt (Wochenbett) betreut.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz