Kundmachung Jagdpachtauszahlung Neunkirchen-Stadt

Aushängezeitraum: 07.01.2025 - 28.07.2025

  1. KUNDMACHUNG

                                                                                              Neunkirchen, 2. Jänner 2025

 

 

über die Auflegung des Jagdpachtverteilungsplanes und die Auszahlung des Jagdpachtentgeltes 2025 für die Genossenschaftsjagd Neunkirchen 1 = Neunkirchen-Stadt.

Die Jagdpacht 2025 für die Genossenschaftsjagd Neunkirchen 1 = Neunkirchen-Stadt wurde bei der Stadtgemeinde Neunkirchen hinterlegt. 

Gemäß § 37 Abs. 3 des NÖ. Jagdgesetzes, LGBl. 6500, in der derzeit geltenden Fassung, liegt der Jagdpachtverteilungsplan in der Zeit vom 08.01.2025 – 22.01.2025 während der Parteienverkehrszeit im Rathaus Neunkirchen, Stadtamtsdirektion, 1.Stock, zur Einsichtnahme auf.  Begründete Einsprüche gegen die Feststellung der Anteile können schriftlich während der Auflagezeit beim Jagdausschussobmann eingebracht werden.

Die allgemeine Auszahlung der Anteile erfolgt 

 

 vom 23. Jänner 2025 bis 24. Juli 2025

 im Rathaus Neunkirchen, Bürgerservice (Eingang unter dem Balkon)

 zu den folgenden Parteienverkehrszeiten:

 

Montag             07.00 Uhr bis 14.45 Uhr

Dienstag           07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.45 Uhr

Mittwoch           KEIN PARTEIENVERKEHR

Donnerstag       07.00 Uhr bis 14.45 Uhr

Freitag              07.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bei Bekanntgabe der Bankverbindung besteht die Möglichkeit der Überweisung abzüglich Überweisungsspesen. Anteile, die im Auszahlungszeitraum nicht behoben werden, verfallen zugunsten des Jagdausschusses zum Zwecke der Wegeerhaltung.

 

 

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

 

Klaudia Osztovics, BA MA

Angeschlagen am: 7. Jänner 2025

Abgenommen am: 28. Juli 2025

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