Stellplatz-Ausgleichsabgabe für KFZ

25.10.2025

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Neunkirchen hat in seiner Sitzung am 06.10.2025 folgende Verordnung beschlossen: 

STELLPLATZ-AUSGLEICHSABGABE FÜR KRAFTFAHRZEUGE


§ 1 

Gemäß den Bestimmungen des § 41 Pkt. 1, 2 der NÖ Bauordnung 2014, ist in den dort angeführten Fällen eine Stellplatz-Ausgleichsabgabe für Kraftfahrzeuge einzuheben. 

 

§ 2 

Die Höhe der Stellplatz-Ausgleichsabgabe wird unter Bedachtnahme der durchschnittlichen Grundbeschaffungs- und Baukosten, gem. § 41 Abs. 3 der NÖ Bauordnung 2014 mit  € 5.040,00 pro Kraftfahrzeugstellplatz festgelegt. 

 

§ 3 

Diese Verordnung tritt, gemäß § 59 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, mit Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. 

 

Angeschlagen am: 09.10.2025
Abgenommen am: 24.10.2025

 

 


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VERORDNUNG
 ÜBER DIE ABSTELLPLATZ-AUSGLEICHSABGABE

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Neunkirchen hat in seiner Sitzung am25. Mai 1995 folgende Verordnung beschlossen:

§ 1
Gemäß den Bestimmungen des § 86 Abs. 1, 5 und 6 der NÖ.Bauordnung 1976, in der Fassung LGBl.8200-12, ist in den dort angeführten Fällen eine Abstellplatz-Ausgleichsabgabe einzuheben.

 

§ 2
Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird unter Bedachtnahme auf § 86 Abs. 6 der NÖ. Bauordnung 1976, LGBl. 8200-12, mit

€ 2.034,84

je Stellplatz festgesetzt.

 

§ 3
Diese Verordnung tritt mit 01. Juli 1995 in Kraft.