Wohnsitz - Anmeldung Ummeldung Abmeldung

Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft vorzunehmen. Die Anmeldung kann persönlich durch den Meldepflichtigen, durch einen Boten oder postalisch erfolgen.

Mitzubringen sind pro Person

  • ein vollständig ausgefüllter und vom Unterkunftsgeber unterfertigter Meldezettel (mit Originalunterschriften)
  • und öffentliche Urkunden, aus denen Familien- und Vornamen, Familiennamen vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmers hervorgehen.

Der Meldezettel ist erhältlich:

  • direkt beim Bürgerservice/Meldewesen, Rathaus Zimmer 3
  • als PDF Formular

Meldezettel

Soll die Anmeldung postalisch erfolgen, sind diese Urkunden im Original oder in einer notariell oder gerichtlich beglaubigten Abschrift beizulegen.

Unterkunftnehmer, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde) haben immer ihren Reisepass, Personalausweis, Bestätigung über Asylantrag usw. mitzubringen.

Bei Fremden wird eine postalische Anmeldung nicht möglich sein, da von der Meldebehörde überprüft werden muss, ob sich der Fremde auch tatsächlich hier aufhält (Fremdengesetz).

Nach erfolgter Anmeldung wird eine Bestätigung der Meldung aus dem Zentralen Melderegister kostenlos ausgefolgt.

Zuständig

 
Kontaktdaten von Michael Brunnhofer
Michael Brunnhofer
Hauptplatz 1
2620 Neunkirchen
Tel: +43 2635 601 201
Fax: +43 2635 601 219
buergerservice@neunkirchen.gv.at
michael.brunnhofer@neunkirchen.gv.at
Erdgeschoß, Zugang unter Balkon

Formulare