Der Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises hat ein ordentliches Ermittlungsverfahren voranzugehen, in welchem festzustellen ist, ob eine Veränderung, insbesondere ein Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft, eingetreten ist.
Das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens ist nach den Bestimmungen des AVG in einer Niederschrift festzuhalten.
Vorausinformationen über beizubringende Urkunden in Standardfällen erhalten Sie bei help.gv.at.
Besondere Fälle
In besonders gelagerten Fällen ersuchen wir, zwecks Terminvereinbarung bzw. beizubringender Urkunden und sonstiger Unterlagen, um telefonische Kontaktaufnahme.
Kosten
An Gebühren und Abgaben fallen für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises € 41,90 (Stand 1.1.2017) an.
Seit 1. Jänner 2008 sind Schriften und Amtshandlungen, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind von Gebühren und Abgaben befreit.
Dies betrifft auch die Ausstellung des ersten Staatsbürgerschaftsnachweises eines Kindes, sofern der entsprechende Antrag innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des Kindes eingebracht wird.