Marktgebühren
In der Marktgebührenverordnung der Stadtgemeinde Neunkirchen sind die Entgelte der Marktfiranten geregelt.
Nachstehend ein Auszug aus der Verordnung:
Für zugewiesene Verkaufsplätze und Marktflächen
- je angefangenem m2 und Tag (inkl. Marktgebühr, Kosten für Reinigung und Müllabfuhr) € 1,20
- mindestens jedoch € 7,00
Für die Überlassung von Marktgeräten je Stück und Tag
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Sonnenschirm mit Ständer € 1,00
- Markttisch € 2,00
- Zelt 3x3m (inkl. Aufstellung und Abbau) € 80,00
- Zelt 6x3m (inkl. Aufstellung und Abbau) € 100,00
Für die Überlassung des gesamten Hauptplatzes
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lt. Beilage A (inkl. aller Gebühren, Wirtschaftshofleistungen und Marktgeräte nach jeweiligem Bedarf) je Tag € 200,00
Für jeden weiteren Tag, je € 50,00