Örtliche Raumordnung

Eine der wichtigsten behördlichen Aufgaben der Stadtgemeinde Neunkirchen ist die örtliche Raumordnung und damit die Er- und Überarbeitung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes (ÖROP) bestehend aus

  • dem Örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK),
  • dem Flächenwidmungsplan (FWP)
  • sowie dem Bebauungsplan (BBP).

Das Örtliche Raumordnungsprogramm legt die Planungsziele der Stadtgemeinde Neunkirchen fest und bezeichnet die jeweiligen Maßnahmen. Das Örtliche Raumordnungsprogramm wird vom Gemeinderat beschlossen und verordnet. Es muss zumindest aus dem Flächenwidmungsplan bestehen.

Grundlage für jegliches Handeln bildet das NÖ Raumordnungsgesetz 2014.

Verordnung_Örtliches_Raumordnungsprogramm_NEUN_OEK_01_12177

Das Örtliche Entwicklungskonzept

Das Örtliche Entwicklungskonzept ist ein Steuerungsinstrument für die zukünftige Entwicklung der Stadtgemeinde Neunkirchen und legt „Leitlinien“ für künftige Änderungen des Flächenwidmungsplanes – und eingeschränkt auch des Bebauungsplanes – fest. Es ist eine nachvollziehbare Entscheidungshilfe für alle Raumordnungsfragen der Stadtgemeinde. Der diesbezügliche Planungszeitraum – soweit es unmittelbare Maßnahmen auf der Ebene des Flächenwidmungsplanes betrifft – beträgt dabei in etwa 10 Jahre, wobei im Örtlichen Entwicklungskonzept der Stadtgemeinde Neunkirchen auch ein längerfristiger Entwicklungshorizont miteinbezogen wurde.

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Auflage_Erläuterungsbericht_NEUN_OEK_01_12177

Beschluss_Erläuterungsbericht_NEUN_OEK_01_12177


Der Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan ist ein verpflichtender Bestandteil der Verordnung zum Örtlichen Raumordnungsprogramm und dient als grundlegende Entscheidungsgrundlage der Baubehörde. Im Flächenwidmungsplan wird das Gemeindegebiet flächendeckend nach Widmungsarten (Bauland, Grünland, Verkehrsflächen) gegliedert und damit die künftige Nutzung der Flächen festgelegt.

Mollram_Blatt_01_oek1_12177_FWP_pd

Neunkirchen_Peisching_Blatt_02_oek1_12177_FWP_pd



Aktuelles

Änderungsverfahren

Aktuell liegen keine Änderungsverfahren vor.


Bausperren

Derzeit sind keine Bausperren verordnet.


Zuständigkeiten Verwaltung und Politik

Obige PDF-Dateien dienen rein zur Information, es ist kein Rechtsanspruch ableitbar!