Das Örtliche Entwicklungskonzept ist ein Steuerungsinstrument für die zukünftige Entwicklung der Stadtgemeinde Neunkirchen und legt „Leitlinien“ für künftige Änderungen des Flächenwidmungsplanes – und eingeschränkt auch des Bebauungsplanes – fest. Es ist eine nachvollziehbare Entscheidungshilfe für alle Raumordnungsfragen der Stadtgemeinde. Der diesbezügliche Planungszeitraum – soweit es unmittelbare Maßnahmen auf der Ebene des Flächenwidmungsplanes betrifft – beträgt dabei in etwa 10 Jahre, wobei im Örtlichen Entwicklungskonzept der Stadtgemeinde Neunkirchen auch ein längerfristiger Entwicklungshorizont miteinbezogen wurde.
Plandarstellung_NEUN_OEK_01_12177_pd_2024_06_26
Auflage_Erläuterungsbericht_NEUN_OEK_01_12177
Beschluss_Erläuterungsbericht_NEUN_OEK_01_12177