Kundmachung Jagdpachtauszahlung Mollram

Aushängezeitraum: 07.01.2025 - 28.07.2025

KUNDMACHUNG

                                                                                               Neunkirchen, 2. Jänner 2025

 

über die Auflegung des Jagdpachtverteilungsplanes und die Auszahlung des Jagdpachtentgeltes 2025 für die Genossenschaftsjagd Neunkirchen 2 = Neunkirchen-Mollram.

Die Jagdpacht 2025 für die Genossenschaftsjagd Neunkirchen 2 = Neunkirchen-Mollram wurde bei der Stadtgemeinde Neunkirchen hinterlegt. 

Gemäß § 37 Abs. 3 des NÖ. Jagdgesetzes, LGBl. 6500, in der derzeit geltenden Fassung, liegt der Jagdpachtverteilungsplan in der Zeit vom 08.01.2025 – 22.01.2025 während der Parteienverkehrszeit im Rathaus Neunkirchen, Stadtamtsdirektion, 1.Stock, zur Einsichtnahme auf. 

 Begründete Einsprüche gegen die Feststellung der Anteile können schriftlich während der Auflagezeit beim Jagdausschussobmann eingebracht werden.

Die allgemeine Auszahlung der Anteile erfolgt jeweils        

     Achtung!!!

 Freitag den 7. März 2025 und  Freitag den 14. März 2025

von 17.00 – 19.00 Uhr 
 in 2620 Mollram, Volkshaus, Urschendorferweg 1

 Am Auszahlungstage nicht behobene Anteile können vom

 18. März 2025 bis 24.Juli 2025 in der Stadtkassa 

bei der Stadtgemeinde Neunkirchen, Bürgerservice (Eingang unter dem Balkon)

 zu den folgenden Parteienverkehrszeiten:

 Montag                   07.00 Uhr bis 14.45 Uhr

Dienstag               07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.45 Uhr

Mittwoch               KEIN PARTEIENVERKEHR

Donnerstag          07.00 Uhr bis 14.45 Uhr

Freitag                   07.00 Uhr bis 12.00 Uhr

behoben werden.

Bei Bekanntgabe der Bankverbindung besteht die Möglichkeit der Überweisung abzüglich Überweisungsspesen. 

 Anteile, die im Auszahlungszeitraum nicht behoben werden, verfallen zugunsten des Jagdausschusses zum Zwecke der Wegeerhaltung.

 

 

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

Klaudia Osztovics, BA MA

Angeschlagen am: 7. Jänner 2025

Abgenommen am: 28. Juli 2025

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