Kanaleinmündungsabgabe
Einmalige Gebühr, Berechnung durch die Abteilung Bauwesen/Raumordnung/Entwicklung
Abgaben ab 1.1.2026:
- Einheitssatz Kanaleinmündungsabgabe Mischwasserkanal: € 15,64
- Einheitssatz Kanaleinmündungsabgabe Schmutzwasserkanal: € 14,40
- Einheitssatz Kanaleinmündungsabgabe Regenwasserkanal: € 15,35
Kanalbenützungsgebühr
Laufende Gebühr für die Nutzung des Schmutzwasserkanals, Vorschreibung durch die Abteilung Steuern/Abgaben/Exekutionen
Abgaben ab 1.1.2026:
- Einheitssatz Benützungsgebühr Mischwasserkanal: € 2,28
- Einheitssatz Benützungsgebühr Schmutzwasserkanal: € 2,28
Zu den errechneten Gebühren wird die MwSt. in der gesetzlichen Höhe (derzeit 10 %) hinzugerechnet.
Grundlage der Gebühren ist die Kanalabgabenordnung der Stadtgemeinde Neunkirchen.