Handy-Signatur/ID Austria

Die ID Austria (Nachfolger der Handy-Signatur) kann bei Behörden (finanzonline, Bezirkshauptmannschaft) beantragt werden. Sie dient für viele Behördenwege auf digitalem Weg als Zutrittscode. Die Handy-Signatur ist Ihre persönliche Unterschrift, mit der Sie sich im Internet eindeutig identifizieren können. Die ID Austria ermöglicht es Ihnen Dokumente oder Rechnungen rechtsgültig zu unterschreiben. Sie ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt und somit Ihr digitaler Ausweis im Netz.

Mehr zur ID Austria finden Sie hier.

Umstellung auf ID Austria

Die Handy-Signatur wurde im Dezember 2023 auf ID Austria umgestellt. Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte.
 
Wurde die Handy-Signatur von einer Behörde (z.B. via FinanzOnline, Bezirkshauptmannschaft, Stadtgemeinde Neunkirchen) registriert, kann sie in der App „Digitales Amt“ auf die ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden. Wurde die Handy-Signatur jedoch nicht bei einer Behörde registriert (z.B. bei der Post), ist in der App lediglich der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich. Um die Vollfunktion der ID Austria zu erhalten, ist zusätzlich ein Behördengang zur Registrierung notwendig.

Anleitung: Umstieg mit Handy-Signatur, die von einer Behörde registriert wurde

  • In der aktuellsten Version der App „Digitales Amt“ anmelden. Im Zuge der Anmeldung wird Ihre Handy-Signatur bereits auf die ID Austria umgestellt.
  • Nummer des Reisepasses oder Personalausweises eingeben.
  • Signatur-Anfrage unterschreiben und abschließen.
  • Die Registrierung ist abgeschlossen und die ID Austria ist einsatzbereit.

Hinweis: Falls Ihre Handy-Signatur nicht behördlich registriert wurde (z.B. via A1 oder Post), ist für die Vollfunktion – und damit die Funktionen des digitalen Führerscheins – ein Behördengang zur persönlichen Identitätsfeststellung notwendig.