Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz. Sie wird aufgrund bundesgesetzlicher Regelung (Grundsteuergesetz 1955) von den Gemeinden eingehoben, denen der Ertrag dieser Steuer auch zur Gänze zukommt.

Die Gebührenvorschreibung kann auch elektronisch zugestellt werden. Bitte lesen Sie dazu die entsprechende Informationsseite.

Zuständig

 
Kontaktdaten von Lara Hainfellner
Lara Hainfellner
Hauptplatz 1
2620 Neunkirchen
Tel: +43 2635 601 245
finanzwesen@neunkirchen.gv.at
lara.hainfellner@neunkirchen.gv.at
1. Stock, Zimmer 11

 

 
Kontaktdaten von Beate Stix
Beate Stix
Hauptplatz 1
2620 Neunkirchen
Tel: +43 2635 601 251
finanzwesen@neunkirchen.gv.at
beate.stix@neunkirchen.gv.at
1. Stock, Zimmer 11