Marktgebühren
In der Marktgebührenverordnung der Stadtgemeinde Neunkirchen sind die Entgelte der Marktfiranten geregelt.
Nachstehend ein Auszug aus der Verordnung:
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Tagesmärkte |
€ 0,70
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| Markttisch je Stück und Tag | € 0,70 |
| Sonnenschirm je Stück und Tag | € 1,40 |
| Sonder- und Jahrmärkte Je angefangenem m2 und Tag |
€ 0,70 |
| Mindestens jedoch | € 4,40 |