Aufschließungsabgabe
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Neunkirchen hat in seiner Sitzung am 10.01.2012 folgende Verordnung beschlossen:
V E R O R D N U N G
über die Aufschließungsabgabe
§ 1
Unter Bedachtnahme auf § 38 Abs. 6 der Bauordnung 1996 wird der Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe mit € 450,00 pro Laufmeter festgelegt.
§ 2
Der Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe setzt sich wie folgt zusammen:
Straßenherstellung € 233,00
Gehsteigherstellung € 64,00
Straßenentwässerung € 96,00
Straßenbeleuchtung € 57,00
Gesamtsumme € 450,00
Aufgrund dieser Kalkulation ergibt sich ein neuer Einheitssatz von € 450,--.
§ 3
Mit Zustimmung der Stadtgemeinde Neunkirchen erbrachte Eigenleistungen der Bewilligungswerber zur Herstellung von Fahrbahn, Gehsteig, Oberflächenentwässerung und Straßenbeleuchtung sind nach den Ansätzen bzw. Prozentschlüsseln auf die Aufschließungsabgabe anzurechnen.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit 1.2.2012 in Kraft.
