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Abstellplatz-Ausgleichsabgabe

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VERORDNUNG
ÜBER DIE ABSTELLPLATZ-AUSGLEICHSABGABE

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Neunkirchen hat in seiner Sitzung am 4. Oktober 2010 folgende Verordnung beschlossen:


§ 1

Gemäß den Bestimmungen des § 86 Abs. 1, 5 und 6 der NÖ Bauordnung 1976, in der Fassung LGBl. 8200-12, ist in den dort angeführten Fällen eine Abstellplatz-Ausgleichsabgabe einzuheben.

§ 2

Die Höhe der Abstellplatz-Ausgleichsabgabe wird unter Bedachtnahme auf § 41 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-16, mit

€ 2.050,--
(in Worten: Euro zweitausendfünfzig)

je Stellplatz festgesetzt.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

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VERORDNUNG
ÜBER DIE ABSTELLPLATZ-AUSGLEICHSABGABE

 

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Neunkirchen hat in seiner Sitzung am 25. Mai 1995 folgende Verordnung beschlossen:

§ 1
Gemäß den Bestimmungen des § 86 Abs. 1, 5 und 6 der NÖ.Bauordnung 1976, in der Fassung LGBl.8200-12, ist in den dort angeführten Fällen eine Abstellplatz-Ausgleichsabgabe einzuheben.

 

§ 2
Die Höhe der Ausgleichsabgabe wird unter Bedachtnahme auf § 86 Abs. 6 der NÖ. Bauordnung 1976, LGBl. 8200-12, mit

€ 2.034,84

je Stellplatz festgesetzt.

 

§ 3
Diese Verordnung tritt mit 01. Juli 1995 in Kraft.

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