Stadtgemeinde Neunkirchen

Schnellnavigation

  • Startseite
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Suche
  • Zum Hauptmenü
  • Zu erweiterten Informationen
  • Zum Inhalt

Hilfsnavigation

  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Sitemap
  • Stadtplan
  • WNTV

Wo befinde ich mich?

Pfad: Home >> Verkehr >> Verkehrsüberwachung

Hauptmenü

  • Home
  • Aktuelles
  • Bildergalerie
  • Gemeindestube
  • Die Stadt
  • Politik
  • Verwaltung
  • Stadtpolizei
  • Gemeindeeigene Betriebe
  • Stadterneuerung
  • Steuern und Abgaben
  • Verordnungen
  • Service
  • Links

Lebenslagen

  • Arbeit/Jobbörse
  • Bauen und Wohnen
  • Bildung und Kultur
  • Familie und Partnerschaft
  • Sterbefall
  • Freizeit und Sport
  • Gesellschaft und Soziales
  • Gesundheit
  • Kinder und Jugend
  • Sicherheit und Ordnung
  • Umwelt und Fairtrade
  • Veranstaltungen
  • Verkehr
    • Arbeiten auf und neben der Straße
    • Behindertenparken
    • Bewilligung verkehrsfremder Tätigkeiten
    • Entfernung von Hindernissen
    • Fußgängerzone
    • Kurzparkzonen
    • Leihradln in Neunkirchen
    • Parkplätze
    • Radwege und Radrouten
    • Sicher zur Schule
    • Sondernutzung
    • Taxis
    • Verkehrserziehung
    • Verkehrsmaßnahmen
    • Verkehrsüberwachung
    • Führerschein
    • Kfz
  • Wirtschaft und Tourismus

Verkehrsüberwachung

Zuständigkeit: Stadtpolizei

 

Im Rahmen des Außendienstes werden durch die Beamten des Stadtpolizeiamtes Neunkirchen sowohl der ruhende als auch der fließende Verkehr überwacht.

Die Verkehrsüberwachung umfasst z.B.:Lenker- und Fahrzeugkontrollen

  • Ruhender Verkehr
  • Geschwindigkeitskontrolle
  • Fahrzeugkontrollen
  • Lenkerkontrollen
  • Gurtenkontrollen
  • Schulwegsicherung
  • VCÖ-Schulweg-Sicherheitstest

 

 

Geräte für die Verkehrsüberwachung:Alkoholuntersuchung

  • 1 Laserpistole
  • 1 Alcomat
  • 2 Alkohol-Vortestgeräte

 

Anregungen:

Konkrete Wünsche oder Erfordernisse können mit dem Polizeileiter besprochen werden.

 

 

 

Weiterführende Informationen

Formulare Verkehr

Arbeiten auf und neben der Straße - Ansuchen um Bewilligung nach §90 StVO

 

Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken - Ansuchen um straßenpolizeiliche Bewilligung nach §82 StVO

 

Kurzparkzone - Ausnahmebewilligung

 

Zum Seitenanfang | © Stadtgemeinde Neunkirchen