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Pfad: Home >> Verkehr >> Verkehrsmaßnahmen

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Verkehrsmaßnahmen

 

1. Verkehrsmaßnahmen auf Gemeindestraßen:

Zuständigkeit: Stadtpolizei, CI Josef Koren

  • Erlassung von Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • Erlassung von Halte- und Parkverboten
  • Bestimmung von Kurzparkzonen
  • Bewilligung der Ladetätigkeit
  • Bestimmung von Fußgängerzonen
  • Bestimmung von Wohnstraßen
  • Bewilligung von Ausnahmen von erlassenen Beschränkungen und Verboten
  • Bewilligung von Hinweistafeln

Anträge und Anregungen hierzu richten Sie bitte an den Polizeileiter.

Zuständigkeit: Bezirkshauptmannschaft

Alle übrigen Verbote und Beschränkungen.

Anträge und Anregungen hierzu richten Sie bitte an die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, Fachgebiet Verkehr, oder an den Polizeileiter.

2. Verkehrsmaßnahmen auf Landesstraßen:

Zuständigkeit: Bezirkshauptmannschaft

Anträge und Anregungen hierzu richten Sie bitte an die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, Fachgebiet Verkehr, oder an den Polizeileiter.

3. Verkehrserhebungen:

Zuständigkeit: Stadtpolizei, CI Josef Koren

Zur Beurteilung von Verkehrssituationen werden im Vorfeld z.B. Geschwindigkeitserhebungen und Verkehrszählungen durchgeführt. Dafür stehen zwei mobile Mess- und Zählgeräte, die mit Radar ausgerüstet sind, zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Formulare Verkehr

Arbeiten auf und neben der Straße - Ansuchen um Bewilligung nach §90 StVO

 

Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken - Ansuchen um straßenpolizeiliche Bewilligung nach §82 StVO

 

Kurzparkzone - Ausnahmebewilligung

 

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