Verkehrsmaßnahmen
1. Verkehrsmaßnahmen auf Gemeindestraßen:
Zuständigkeit: Stadtpolizei, CI Josef Koren
- Erlassung von Geschwindigkeitsbeschränkungen
- Erlassung von Halte- und Parkverboten
- Bestimmung von Kurzparkzonen
- Bewilligung der Ladetätigkeit
- Bestimmung von Fußgängerzonen
- Bestimmung von Wohnstraßen
- Bewilligung von Ausnahmen von erlassenen Beschränkungen und Verboten
- Bewilligung von Hinweistafeln
Anträge und Anregungen hierzu richten Sie bitte an den Polizeileiter.
Zuständigkeit: Bezirkshauptmannschaft
Alle übrigen Verbote und Beschränkungen.
Anträge und Anregungen hierzu richten Sie bitte an die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, Fachgebiet Verkehr, oder an den Polizeileiter.
2. Verkehrsmaßnahmen auf Landesstraßen:
Zuständigkeit: Bezirkshauptmannschaft
Anträge und Anregungen hierzu richten Sie bitte an die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen, Fachgebiet Verkehr, oder an den Polizeileiter.
3. Verkehrserhebungen:
Zuständigkeit: Stadtpolizei, CI Josef Koren
Zur Beurteilung von Verkehrssituationen werden im Vorfeld z.B. Geschwindigkeitserhebungen und Verkehrszählungen durchgeführt. Dafür stehen zwei mobile Mess- und Zählgeräte, die mit Radar ausgerüstet sind, zur Verfügung.