Verkehrserziehung
Zuständigkeit: Stadtpolizei
Die Verkehrserziehung umfasst
- Verhalten der Fußgänger im Straßenverkehr (theoretisch und praktisch)
- Schulung zur Erlangung des "Fahrradführerscheines" (Radfahrausweis)
- Durchführung spezieller Verkehrserziehungsmaßnahmen (Schutzweg, Autobus usw.)
Personengruppen
- Allgemeine Verkehrserziehung: 1. bis 4. Volksschulklasse
- "Fahrradführerschein": Kinder kurz vor und nach dem Vollenden des 10. Lebensjahres
- Spezielle Verkehrserziehungsmaßnahmen: Jeweils betroffene Altersgruppe von Kindern
Fahrradführerschein (Radfahrausweis)
- Für Kinder ab dem vollendeten 10. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
- Theoretische Prüfung in der Schule; praktische Prüfung im Verkehrsgarten
- Ausstellung des Ausweises frühestens am 10. Geburtstag