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Pfad: Home >> Verkehr >> Verkehrserziehung

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Verkehrserziehung

Zuständigkeit: Stadtpolizei

Die Verkehrserziehung umfasst

  • Verhalten der Fußgänger im Straßenverkehr (theoretisch und praktisch)
  • Schulung zur Erlangung des "Fahrradführerscheines" (Radfahrausweis)
  • Durchführung spezieller Verkehrserziehungsmaßnahmen (Schutzweg, Autobus usw.)

Personengruppen

  • Allgemeine Verkehrserziehung: 1. bis 4. Volksschulklasse
  • "Fahrradführerschein": Kinder kurz vor und nach dem Vollenden des 10. Lebensjahres
  • Spezielle Verkehrserziehungsmaßnahmen: Jeweils betroffene Altersgruppe von Kindern

Fahrradführerschein (Radfahrausweis)

  • Für Kinder ab dem vollendeten 10. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
  • Theoretische Prüfung in der Schule; praktische Prüfung im Verkehrsgarten
  • Ausstellung des Ausweises frühestens am 10. Geburtstag

Weiterführende Informationen

Formulare Verkehr

Arbeiten auf und neben der Straße - Ansuchen um Bewilligung nach §90 StVO

 

Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken - Ansuchen um straßenpolizeiliche Bewilligung nach §82 StVO

 

Kurzparkzone - Ausnahmebewilligung

 

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