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Pfad: Home >> Verkehr >> Kurzparkzonen >> Parkkarten

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Parkkarten

Zuständigkeit: Stadtpolizei, CI Josef Koren

 

Die Kurzparkzonenabgabeverordnung der Stadtgemeinde Neunkirchen sieht auch Parkkarten für Gewerbetreibende (von der Tagesparkkarte bis zur Jahresparkkarte) und für Anwohner (Jahresparkkarte) vor.

Gewerbetreibende (mit Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung):

  • Jahresparkkarte: € 100,--
  • Monatsparkkarte: € 30,--
  • Wochenparkkarte: € 10,--
  • Tagesparkkarte: € 5,--

Anwohner (mit Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung; nur auf den Parkplätzen Fabriksgasse 8, Triesterstraße 39, Wienerstraße 23, Brevilliergasse 7a):

  • Jahresparkkarte: € 430,--

Weiterführende Informationen

Formulare Verkehr

Arbeiten auf und neben der Straße - Ansuchen um Bewilligung nach §90 StVO

 

Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken - Ansuchen um straßenpolizeiliche Bewilligung nach §82 StVO

 

Kurzparkzone - Ausnahmebewilligung

 

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