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Pfad: Home >> Verkehr >> Kurzparkzonen >> Gebührenfreie Zonen

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Gebührenfreie Zonen

Zuständigkeit: Stadtpolizei, CI Josef Koren

 

Neben den gebührenpflichtigen Zonen gibt es im Stadtgebiet von Neunkirchen auch gebührenfreie Kurzparkzonen, die im Wesentlichen außerhalb des Stadtzentrums angelegt sind. Die Kurzparkdauer wurde in den gebührenfreien Zonen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und den Bedürfnissen der Fahrzeuglenker angepasst.

Fahrzeuge die in gebührenfreien Kurzparkzonen abgestellt werden, sind mit einer Parkuhr, auf der die Ankunftszeit einzustellen ist, zu kennzeichnen. Die Parkuhr ist gut sichtbar hinter der Winschutzscheibe zu hinterlegen.

Weiterführende Informationen

Formulare Verkehr

Arbeiten auf und neben der Straße - Ansuchen um Bewilligung nach §90 StVO

 

Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken - Ansuchen um straßenpolizeiliche Bewilligung nach §82 StVO

 

Kurzparkzone - Ausnahmebewilligung

 

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