Gebührenfreie Zonen
Zuständigkeit: Stadtpolizei, CI Josef Koren
Neben den gebührenpflichtigen Zonen gibt es im Stadtgebiet von Neunkirchen auch gebührenfreie Kurzparkzonen, die im Wesentlichen außerhalb des Stadtzentrums angelegt sind. Die Kurzparkdauer wurde in den gebührenfreien Zonen den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und den Bedürfnissen der Fahrzeuglenker angepasst.
Fahrzeuge die in gebührenfreien Kurzparkzonen abgestellt werden, sind mit einer Parkuhr, auf der die Ankunftszeit einzustellen ist, zu kennzeichnen. Die Parkuhr ist gut sichtbar hinter der Winschutzscheibe zu hinterlegen.