Stadtgemeinde Neunkirchen

Schnellnavigation

  • Startseite
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Suche
  • Zum Hauptmenü
  • Zu erweiterten Informationen
  • Zum Inhalt

Hilfsnavigation

  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Sitemap
  • Stadtplan
  • WNTV

Wo befinde ich mich?

Pfad: Home >> Verkehr >> Fußgängerzone

Hauptmenü

  • Home
  • Aktuelles
  • Bildergalerie
  • Gemeindestube
  • Die Stadt
  • Politik
  • Verwaltung
  • Stadtpolizei
  • Gemeindeeigene Betriebe
  • Stadterneuerung
  • Steuern und Abgaben
  • Verordnungen
  • Service
  • Links

Lebenslagen

  • Arbeit/Jobbörse
  • Bauen und Wohnen
  • Bildung und Kultur
  • Familie und Partnerschaft
  • Sterbefall
  • Freizeit und Sport
  • Gesellschaft und Soziales
  • Gesundheit
  • Kinder und Jugend
  • Sicherheit und Ordnung
  • Umwelt und Fairtrade
  • Veranstaltungen
  • Verkehr
    • Arbeiten auf und neben der Straße
    • Behindertenparken
    • Bewilligung verkehrsfremder Tätigkeiten
    • Entfernung von Hindernissen
    • Fußgängerzone
    • Kurzparkzonen
    • Leihradln in Neunkirchen
    • Parkplätze
    • Radwege und Radrouten
    • Sicher zur Schule
    • Sondernutzung
    • Taxis
    • Verkehrserziehung
    • Verkehrsmaßnahmen
    • Verkehrsüberwachung
    • Führerschein
    • Kfz
  • Wirtschaft und Tourismus

Fußgängerzonen

Zuständigkeit: Stadtpolizei, CI Josef Koren

 

Auf dem Hauptplatz sowie in der Herrengasse und Mühlgasse sind Fußgängerzonen eingerichtet.

Das Befahren der Fußgängerzone für Ladetätigkeit ist auf dem Hauptplatz in der Zeit von 19.00 Uhr bis 9.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr und in der Herrengasse und Mühlgasse rund um die Uhr gestattet.

Die Fußgängerzonen dürfen darüber hinaus von Radfahrern im Schritttempo und von Taxis zum Zubringen und Abholen von Fahrgästen befahren werden.

Weiterführende Informationen

Formulare Verkehr

Arbeiten auf und neben der Straße - Ansuchen um Bewilligung nach §90 StVO

 

Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken - Ansuchen um straßenpolizeiliche Bewilligung nach §82 StVO

 

Kurzparkzone - Ausnahmebewilligung

 

Zum Seitenanfang | © Stadtgemeinde Neunkirchen