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Pfad: Home >> Verkehr >> Bewilligung verkehrsfremder Tätigkeiten

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Verkehrsfremde Tätigkeiten

Zuständigkeit: Stadtpolizei, KtrI Herbert Kostal

Verkehrsfremde Tätigkeiten auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß § 82 Straßenverkehrsordnung sind z.B.:

  • Verteilung von Flugzetteln
  • Schanigärten
  • Aufstellung von Containern
  • Veranstaltungen auf Verkehrsflächen

Für Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen sind sehr oft auch Verkehrsmaßnahmen erforderlich. Diese werden bei der Anmeldung der Veranstaltung besprochen und vom zuständigen Beamten verordnet oder, wenn sich die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde ergibt, beantragt.

Kosten

  • € 14,30 Gebühr für das Ansuchen
  • € 3,90 Gebühr je Beilage des Ansuchens
  • € 65,00 Verwaltungsabgabe für die Bewilligung

Die Kosten für Maßnahmen durch die Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen werden gesondert vorgeschrieben.

Weiterführende Informationen

Formulare Verkehr

Arbeiten auf und neben der Straße - Ansuchen um Bewilligung nach §90 StVO

 

Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken - Ansuchen um straßenpolizeiliche Bewilligung nach §82 StVO

 

Kurzparkzone - Ausnahmebewilligung

 

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