Veranstaltungsanmeldung
Zuständigkeit: Stadtpolizei, KtrI Herbert Kostal
Das NÖ Veranstaltungsgesetz regelt öffentliche Veranstaltungen, sofern sie nicht ausdrücklich von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen sind.
Anmeldepflichtige Veranstaltungen (Anmeldung spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung):
Alle öffentlichen Veranstaltungen wie z.B.:
- Theatervorstellungen
- Tanzveranstaltungen
- Konzerte
- Ausstellungen
- Darbietungen und Belustigungen
Veranstaltungen, die nicht unter das Veranstaltungsgesetz fallen:
Veranstaltungen wie z.B.:
- Fronleichnamsprozession
- sonstige religiöse Veranstaltungen
- Veranstaltungen die im Volksbrauchtum verankert sind
- Veranstaltungen von Schulen udgl. im Rahmen ihrer Einrichtung
Zuständigkeit:
Grundsätzlich ist die Gemeinde des Veranstaltungsortes zuständig.
Ausnahmen:
Bezirkshauptmannschaft (Anmeldung spätestens 8 Wochen vor der Veranstaltung):
- Veranstaltungen die sich über mehrere Gemeinden erstrecken
- Höchstzahl der Besucher über 3.000 Personen
- Filme auf Projektionsflächen von mehr als 9 m²
Landesregierung (Anmeldung spätestens 8 Wochen vor der Veranstaltung):
- Veranstaltungen die sich über mehrere Bezirke erstrecken
- Motorsportveranstaltungen
- Höchstzahl der Besucher über 50.000 Personen
Anmeldung (Frist):
Bei der Gemeinde spätestens vier Wochen, sonst acht Wochen vor der Veranstaltung
Anmeldung bei der Gemeinde:
Jede Veranstaltung ist mit der Veranstaltungsanmeldung (zum Ausdrucken und Ausfüllen) beim Stadtpolizeiamt anzumelden.
Informationen:
Weitere Details können dem Informationsblatt für Veranstaltungen entnommen werden.
Bestätigung:
Über die ordnungsgemäße Anmeldung wird dem Veranstalter eine Bestätigung ausgestellt.
Zusätzlich erforderliche Bewilligungen:
- Veranstaltungen dürfen nur in Veranstaltungszentren, Lokalen, Zelten und dergleichen oder auf Plätzen abgehalten werden, für die eine entsprechende Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung erteilt wurde.
- Findet eine Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen statt, ist eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung erforderlich.
Kosten:
Die Kosten richten sich nach der Art und Größe der Veranstaltung.