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Veranstaltungsanmeldung

 

Zuständigkeit: Stadtpolizei, KtrI Herbert Kostal

 

Das NÖ Veranstaltungsgesetz regelt öffentliche Veranstaltungen, sofern sie nicht ausdrücklich von den Bestimmungen dieses Gesetzes ausgenommen sind.

 

Anmeldepflichtige Veranstaltungen (Anmeldung spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung):

Alle öffentlichen Veranstaltungen wie z.B.:

  • Theatervorstellungen
  • Tanzveranstaltungen
  • Konzerte
  • Ausstellungen
  • Darbietungen und Belustigungen

Veranstaltungen, die nicht unter das Veranstaltungsgesetz fallen:

Veranstaltungen wie z.B.:

  • Fronleichnamsprozession
  • sonstige religiöse Veranstaltungen
  • Veranstaltungen die im Volksbrauchtum verankert sind
  • Veranstaltungen von Schulen udgl. im Rahmen ihrer Einrichtung

Zuständigkeit:

Grundsätzlich ist die Gemeinde des Veranstaltungsortes zuständig.

Ausnahmen:

Bezirkshauptmannschaft (Anmeldung spätestens 8 Wochen vor der Veranstaltung):

  • Veranstaltungen die sich über mehrere Gemeinden erstrecken
  • Höchstzahl der Besucher über 3.000 Personen
  • Filme auf Projektionsflächen von mehr als 9 m²

Landesregierung (Anmeldung spätestens 8 Wochen vor der Veranstaltung):

  • Veranstaltungen die sich über mehrere Bezirke erstrecken
  • Motorsportveranstaltungen
  • Höchstzahl der Besucher über 50.000 Personen

Anmeldung (Frist):
Bei der Gemeinde spätestens vier Wochen, sonst acht Wochen vor der Veranstaltung

Anmeldung bei der Gemeinde:
Jede Veranstaltung ist mit der Veranstaltungsanmeldung (zum Ausdrucken und Ausfüllen) beim Stadtpolizeiamt anzumelden.

Informationen:
Weitere Details können dem Informationsblatt für Veranstaltungen entnommen werden.

Bestätigung:
Über die ordnungsgemäße Anmeldung wird dem Veranstalter eine Bestätigung ausgestellt.

Zusätzlich erforderliche Bewilligungen:

  • Veranstaltungen dürfen nur in Veranstaltungszentren, Lokalen, Zelten und dergleichen oder auf Plätzen abgehalten werden, für die eine entsprechende Veranstaltungsbetriebsstättengenehmigung erteilt wurde.
  • Findet eine Veranstaltung auf öffentlichen Verkehrsflächen statt, ist eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung erforderlich.

Kosten:
Die Kosten richten sich nach der Art und Größe der Veranstaltung.

Weiterführende Informationen

Formulare Veranstaltungen

Veranstaltungsanmeldung

 

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