Stadtgemeinde Neunkirchen

Schnellnavigation

  • Startseite
  • Kontakt
  • Sitemap
  • Suche
  • Zum Hauptmenü
  • Zu erweiterten Informationen
  • Zum Inhalt

Hilfsnavigation

  • Kontakt
  • Impressum
  • Suche
  • Sitemap
  • Stadtplan
  • WNTV

Wo befinde ich mich?

Pfad: Home >> Sicherheit und Ordnung

Hauptmenü

  • Home
  • Aktuelles
  • Bildergalerie
  • Gemeindestube
  • Die Stadt
  • Politik
  • Verwaltung
  • Stadtpolizei
  • Gemeindeeigene Betriebe
  • Stadterneuerung
  • Steuern und Abgaben
  • Verordnungen
  • Service
  • Links

Lebenslagen

  • Arbeit/Jobbörse
  • Bauen und Wohnen
  • Bildung und Kultur
  • Familie und Partnerschaft
  • Sterbefall
  • Freizeit und Sport
  • Gesellschaft und Soziales
  • Gesundheit
  • Kinder und Jugend
  • Sicherheit und Ordnung
    • Erhebung strafrechtlicher Delikte
    • Feuerwehr
    • Sperrzeiten im Gastgewerbe
    • Strafregisterbescheinigung
    • Verkehrserziehung
    • Verkehrsüberwachung
    • Verlust und Fund
    • Verordnung
  • Umwelt und Fairtrade
  • Veranstaltungen
  • Verkehr
  • Wirtschaft und Tourismus

Sicherheit und Ordnung

Zuständigkeit: Stadtpolizei

 

Vom Stadtpolizeiamt Neunkirchen werden nicht nur die für die Exekutive typischen Arbeiten wie z.B. Erhebung strafrechtlicher Delikte, Verkehrsüberwachung usw. durchgeführt, sondern auch viele Agenden, die von der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu erledigen sind, wahrgenommen.

Das gesamte Fund- und Verlustwesen wird von der Polizei erledigt.

Auch Strafregisterbescheinigungen können am Wachzimmer beantragt werden.

Auf Grund der Bestimmungen des NÖ Feuerwehrgesetzes hat die Gemeinde bestimmte Einsätze der Feuerwehren zu verrechnen. Diese Kostenverrechnung erfolgt durch den Polizeileiter.

Ebenfalls vom Polizeileiter werden Bescheide zur Sperrzeitverkürzung (im Volksmund „Sperrzeitverlängerung“) ausgestellt.

In den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches hat der Gemeinderat das Recht, ortspolizeiliche Verordnungen nach freier Selbstbestimmung zur Abwehr unmittelbar zu erwartender oder zur Beseitigung bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben störender Mißstände zu erlassen sowie deren Nichtbefolgung als Verwaltungsübertretung zu erklären. Sowohl diese Verordnungen als auch Verordnungen auf Grund materiellrechtlicher Gesetze werden vom Polizeileiter für die Beschlussfassung bzw. Genehmigung vorbereitet.

Erhebung strafrechtlicher Delikte Erhebung strafrechtlicher Delikte Feuerwehr Neunkirchen rückt aus Feuerwehr
Sperrzeit im Gastgewerbe Sperrzeiten im Gastgewerbe Strafregisterbescheinigung Strafregisterbescheinigung
Verkehrserziehung im Verkehrsgarten; Foto: Stadtpolizei Neunkirchen Verkehrserziehung Verkehrsüberwachung; Foto: Stadtpolizei Neunkirchen Verkehrsüberwachung
Verlust und Fund Verlust und Fund Verordnung Verordnung

Zum Seitenanfang | © Stadtgemeinde Neunkirchen