Sicherheit und Ordnung
Zuständigkeit: Stadtpolizei
Vom Stadtpolizeiamt Neunkirchen werden nicht nur die für die Exekutive typischen Arbeiten wie z.B. Erhebung strafrechtlicher Delikte, Verkehrsüberwachung usw. durchgeführt, sondern auch viele Agenden, die von der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zu erledigen sind, wahrgenommen.
Das gesamte Fund- und Verlustwesen wird von der Polizei erledigt.
Auch Strafregisterbescheinigungen können am Wachzimmer beantragt werden.
Auf Grund der Bestimmungen des NÖ Feuerwehrgesetzes hat die Gemeinde bestimmte Einsätze der Feuerwehren zu verrechnen. Diese Kostenverrechnung erfolgt durch den Polizeileiter.
Ebenfalls vom Polizeileiter werden Bescheide zur Sperrzeitverkürzung (im Volksmund „Sperrzeitverlängerung“) ausgestellt.
In den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches hat der Gemeinderat das Recht, ortspolizeiliche Verordnungen nach freier Selbstbestimmung zur Abwehr unmittelbar zu erwartender oder zur Beseitigung bestehender, das örtliche Gemeinschaftsleben störender Mißstände zu erlassen sowie deren Nichtbefolgung als Verwaltungsübertretung zu erklären. Sowohl diese Verordnungen als auch Verordnungen auf Grund materiellrechtlicher Gesetze werden vom Polizeileiter für die Beschlussfassung bzw. Genehmigung vorbereitet.
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Erhebung strafrechtlicher Delikte | ![]() |
Feuerwehr |
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Sperrzeiten im Gastgewerbe | ![]() |
Strafregisterbescheinigung |
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Verkehrserziehung | ![]() |
Verkehrsüberwachung |
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Verlust und Fund | ![]() |
Verordnung |







